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Die römische Ämterlaufbahn

Die Staatsämter der römischen Republik wurden ehrenamtlich, meist auf ein Jahr, ausgeübt. Die einzelnen Stufen der regulären Ämterlaufbahn (der sog. cursus honorum) waren durch Vorschriften bezüglich Reihenfolge, Abstand, Mindestalter und Ähnliches geregelt. Die Wiederwahl war - außer die zum Konsul - nicht möglich.

 

  • Quaestor: Ursprünglich Untersuchungsrichter (quaerere) für Mordfälle, dann Gehilfe höherer Beamter, Verwalter der Staatskasse, der Kriegskasse und der Provinzkassen. Anzahl ursprünglich 4, später 20, unter Caesar 40. Das Mindestalter betrug seit Sulla 30 Jahre, seit Augustus nur noch 25 Jahre.

 

  • Aedil (aedilis): Ursprünglich Verwalter eines 493 v. Chr. geweihten Tempels (aedes Cereris. Das Aufgaben-gebiet umfasste die Aufsicht über Straßen, Gasthäuser, Wasserleitungen, Thermen und Märkte sowie die Sorge um die Getreide- und Ölversorgung Roms, sowie die Aufsicht über die öffentlichen Spiele (ludi). Anzahl: ursprünglich 2 Plebeier (aedilitas plebei), später kamen dazu noch 2 aediles curules, die auch Patrizier sein konnten.

 

  • Praetor: Zu Beginn der Republik (bis 450 v. Chr.) Bezeichnung der obersten Beamten und Befehlshaber (praetor < prae-itor: praeire, = vorangehen'), später den Konsuln unterstellt und für die Gerichtsbarkeit zuständig. Anzahl: ursprünglich 2 (praetor urbanus für die städtische Gerichtsbarkeit, praetor peregrinus für die der Fremden); der praetor urbanus war der Vertreter der Konsuln in Rom bei deren Abwesenheit. Die Praetoren konnten auch militärische Befehlsgewalt (imperium) besitzen. Später wurde die Zahl der Praetoren auf 6 erhöht, unter Augustus auf 10-16, später 12-18. Das Mindestalter betrug 40 Jahre, in der Kaiserzeit nur noch 30 Jahre. Nach Ablauf seines Amtsjahres verwaltete ein Praetor als Propraetor eine Provinz.

 

  • Konsul (consul): Die 2 Konsuln waren die höchsten Beamten der römischen Republik. Zunächst waren nur Patrizier, seit Ende des 4. Jh. v. Chr. auch Plebejer wählbar. Das Mindestalter betrug (zur Zeit Ciceros) 43 Jahre. Aufgabengebiet waren die Einberufung und Leitung von Volksversammlung und Senat, Ausführung der Beschlüsse, Oberbefehl über die Truppen. Nach den beiden Konsuln wurden die Jahre bezeichnet (=unter dem Konsulat von ...). Wiederwahl war möglich, z. T. unter besonderen Bedingungen. -- Nach Ablauf des Amtsjahres verwaltete ein Konsul als Prokonsul eine Provinz.

 

  • Zensor (censor): Oberster Steuerbeamter, Aufsicht über die Verwendung öffentlicher Gelder, die Vermögensverhältnisse und die Lebensführung der Bürger, Führung der Bürgerlisten und Einteilung in die Vermögens- (d. h. auch Stimmrechts-) Klassen. Die beiden Zensoren wurden alle 5 Jahre für eine Amtszeit von 18 Monaten gewählt, gewöhnlich ehemalige Konsuln.

 


 

Ämter außerhalb des 'cursus honorum'

 

  • Volkstribun (tribunus plebis): Plebeischer Beamter, der die Interessen der plebs zu vertreten hatte. Die Volkstribunen (zunächst 2, dann 10) waren unverletzlich (sakrosankt) und hatten ein Vetorecht gegen Beschlüsse der Volksversammlung; sie konnten die Volksversammlung einberufen und leiten. Darüberhinaus stand ihnen das Interzessionsrecht zu. Sie konnten jede Maßnahme eines Beamten durch ihr 'Dazwischentreten' verhindern.

 

  • Militärtribun (tribunus militum): Offiziersamt, das man vor Eintritt in die zivile Ämterlaufbahn bekleiden konnte. Ursprünglich gab es bei jeder Legion 6 Militärtribunen, die abwechselnd das Kommando ausübten; sie waren teils vom Volk, teils von den Soldaten gewählt. -- Später eine Art Stabsoffizier.

 

  • Diktator: (dictator) In Notsituationen vom Konsul auf Vorschlag des Senats auf 6 Monate ernannt, mit außerordentlichen Vollmachten. Stellvertreter: Magister equitum (eigtl. Reiteroberst). - In späterer Zeit wurde die Diktatur zur Machtausübung einzelner Politiker benutzt, Übergang zur Monarchie (Caesar: zunächst Dictator auf 1 Jahr, dann auf 10 Jahre, dann auf Lebenszeit).

 

  • Pontifex Maximus: Oberster Priester, Oberaufsicht über alle Kulte und religiösen Angelegenheiten, Vorsitzender des Kollegiums der pontifices. Auf Lebenszeit gewählt, in der Regel ehemalige Konsuln.

 

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In der Kaiserzeit bestanden die republikanischen Ämter formal weiter; ihre Inhaber wurden jedoch praktisch vom Kaiser ernannt. - Kaiser Augustus und seine Nachfolger gründeten ihre Machtstellung vor allem auf ihr Amt als Volkstribun, das ihnen jährlich verlängert wurde (danach Zählung der Regierungsjahre), als Oberbefehlshaber des Heeres (imperator) und als Oberpriester (Pontifex maximus).

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