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Wie entsteht die Abiturnote?

Die Entscheidung über das „Bestehen des Abiturs“ und über die Abiturnote hängt in der MSS nicht von einigen wenigen punktuellen Prüfungen ab. Vielmehr werden Punktzahlen aus den Halbjahreszeugnissen der gesamten Qualifikationsphase und der Abiturprüfung zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Um „das Abitur zu bestehen“, muss man in zwei Teilqualifikationen, die zusammen die Gesamtqualifikation bilden, jeweils eine Mindestpunktzahl erreichen:

 

  • in der Qualifikation im Block I (Qualifikationsbereich) mindestens 200 Punkte,

  • in der Qualifikation im Block II (Prüfungsbereich) mindestens 100 Punkte.

 

Die Summe der Punktzahlen aus den zwei Teilqualifikationen ergibt die Gesamtqualifikation. Ihr wird nach einem bundeseinheitlich festgelegten Schlüssel eine Abiturdurchschnittsnote zugeordnet. Aus welchen Kursen die Punktzahlen in die Qualifikation einzubringen sind und wie die einzelnen Punktzahlen gewichtet werden, wird im Folgenden beschrieben.

 

Die Qualifikation im Block I (Qualifikationsbereich)

 

Die Qualifikation im Block I (Qualifikationsbereich) ergibt sich aus der Summe der Punktzahlen von 35 Kursen aus der Qualifikationsphase (Man sagt: „35 Kurse sind einzubringen.“). Unter diesen müssen sich befinden:

 

1. in den innerhalb der Pflichtstundenzahl belegten Fächern

 

a) vier Kurse in Deutsch;

b) vier Kurse in einer fortgeführten Fremdsprache, am Kolleg in einer Fremdsprache;

c) vier Kurse in Mathematik;

d) vier Kurse in einer Naturwissenschaft;

e) vier Kurse in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach;

f) ein Kurs aus der Jahrgangsstufe 13 in einer zweiten Fremdsprache oder in einer zweiten Naturwissenschaft oder in  

     Informatik;

g) zwei Kurse in einem künstlerischen Fach (Ist innerhalb der Pflichtstundenzahl kein künstlerisches Fach durchgehend

     belegt worden, so sind die Kurse im künstlerischen Fach aus den Halbjahren 12/1 und 12/2 einzubringen. Wird dieses

     Fach in der Jahrgangsstufe 13 fortgeführt, so kann auch dieser Kurs eingebracht werden.);

 

2. in allen drei Leistungsfächern jeweils die vier Kurse der Qualifikationsphase. Die Kurse von zwei Leistungsfächern werden doppelt gewertet. Der Leistungskurs mit der niedrigsten Punktsumme und die Grundkurse werden einfach gewertet.

 

3. im vierten und gegebenenfalls fünften Prüfungsfach (Seite 35ff.) jeweils die vier Kurse der Qualifikationsphase.

 

4. Zusätzlich zu den 35 Kursen kann das Ergebnis einer Facharbeit in einem der drei Leistungsfächer, die Punktzahl einfach gewertet, eingebracht werden, wenn sie mit mindestens fünf Punkten bewertet wurde.

 

Für die Qualifikation in Block I (Qualifikationsbereich) gelten folgende Bedingungen:

 

  • Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs darf nicht eingebracht werden.

  • Es dürfen höchstens 7 Kurse mit weniger als 5 Punkten eingebracht werden.

  • Wird ein oder mehr als ein Kurs in einem innerhalb der Pflichtstundenzahl belegten Grundfach eingebracht, so ist der Kurs aus dem letzten Halbjahr der Qualifikationsphase einzubringen (Dies gilt auch bei einem Wechsel innerhalb der Fächer Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Ethik.). Diese Bedingung entfällt für ein außerhalb der Pflichtstundenzahl belegtes Grundfach.

  • Es können höchstens drei Kurse des Grundfaches Sport eingebracht werden. War der Prüfling vom Sportunterricht befreit und musste stattdessen ein anderes Grundfach belegen, können bis zu vier Kurse dieses Faches eingebracht werden.

  • Wer erst ab der Einführungsphase am Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache teilgenommen und in der Qualifikationsphase einen Kurs in dieser Fremdsprache mit der Punktzahl 0 abgeschlossen hat, kann die Gesamtqualifikation nur im Wege der Wiederholung erreichen. Aus dieser Fremdsprache sind zwei Kurse der Qualifikationsphase, darunter der Kurs des Prüfungshalbjahres, einzubringen. Mit dieser Fremdsprache kann die Verpflichtung zur Einbringung von vier fremdsprachlichen Kursen erfüllt werden.

  • Die weiteren noch einzubringenden Grundkurse bis zur Höchstzahl von 35 kann die Schülerin oder der Schüler selbst auswählen. Dabei können innerhalb und außerhalb der Pflichtstundenzahl belegte Fächer herangezogen werden.

  • Wer die Qualifikation im Block I nicht erreicht und deshalb zur mündlichen Abiturprüfung nicht zugelassen wird, besucht sofort den Unterricht des Halbjahres 12/2, sofern dadurch nicht die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe überschritten wird. Für die Zulassung zur Jahrgangsstufe 13 gilt die gleiche Regelung wie für Wiederholer der Abiturprüfung.

 

Das Gesamtergebnis im Block I (E I) berechnet sich wie folgt:

 

EI = P:44x40

 

(Für Schnellrechner. knapp 10% (9,1) müssen von der erreichten Punktzahl abgezogen werden.) Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird mathematisch gerundet.

 

Dabei sind:

 

E I = Gesamtergebnis in Block I

P = insgesamt erzielte Punkte in den eingebrachten Kursen und gegebenenfalls der Facharbeit

 

Im Gesamtergebnis der Qualifikation im Block I (E I) müssen mindestens 200 Punkte und können höchstens 600 Punkte erreicht werden.

 

Berechnung der Qualifikation im Block II (Prüfungsbereich)

 

Die Qualifikation im Prüfungsbereich wird unterschiedlich berechnet, je nachdem, ob die Schülerin/der Schüler vier oder fünf Abiturprüfungsfächer bzw. eine Besondere Lernleistung einbringt:

 

  • Bei vier Abiturprüfungsfächern (ohne BLL) werden die Prüfungsergebnisse in allen vier Prüfungsfächern fünffach gewertet.

  • Bei fünf Abiturprüfungsfächern bzw. bei vier Abiturprüfungsfächern und Besonderer Lernleistung werden die jeweiligen Ergebnisse vierfach gewertet.

  • Soweit in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft wird, werden die Punkte der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet und bei vier Prüfungsfächern mit fünf, bei fünf Prüfungsfächern mit vier multipliziert. (Dabei bleiben Punktebruchteile unberücksichtigt.

 

Die Qualifikation im Block II (Prüfungsbereich) ist erreicht, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

 

  • Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.

  • Im Falle von vier Prüfungsfächern müssen in mindestens zwei Fächern jeweils mindestens 5 Punkte erzielt werden.

  • Im Falle von fünf Prüfungsfächern müssen in mindestens drei Fächern jeweils mindestens 5 Punkte erzielt werden.

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