top of page

Besuch eines Richters im Sozialkundeunterricht der 10. Klassen

(04.11.14 | Helen Boeder)

Am Dienstag, den 04.11.2014, erwarteten wir SchülerInnen der 10. Klassen hohen Besuch. Herrn Schug war es gelungen, im Zusammenhang mit unserem Sozialkunde - Unterricht, ein Treffen mit Christoph Gietzen, dem Richter und Mediensprecher des Verwaltungsgerichts Koblenz, zu organisieren. Dieser stellte uns auf interessante Weise seinen Beruf vor.

 

Zur Einführung ging er mit uns das Grundgesetz durch und erklärte, was die verschiedenen Grundrechte bedeuten und warum sie für uns wichtig sind. Er wies uns besonders darauf hin, dass niemand unser Leben dominiert, wie es z.B. in der Zeit des Nationalsozialismus war, sondern dass wir alle ein Recht auf Freiheit haben. Dazu sagte er: "Jeder darf machen, was er will, es sei denn, es ist verboten.“ Zusammengefasst beschreibt das die Aufgabe des Richters sehr gut: Sie sind dafür da, dass die Grundrechte - als Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat - Wirklichkeit sind und nicht nur auf dem Papier existieren.

 

Nach dieser ersten Einführung behandelte Herr Gietzen zwei sehr interessante Fälle mit uns, an denen er mitgearbeitet hatte, und welche er uns zur Veranschaulichung mitgebracht hatte.

 

Der 1. Fall handelte von einer umstrittenen Kommunalwahl. Sieben Ortsvorsteher bemerkten in ihrem Wahlaufruf in einer Postwurfsendung, dass sie den bisherigen Bürgermeister unterstützen, da dieser besonders viel für die Ortsbezirke geleistet habe. Mit diesem Wahlaufruf wurde gegen den Wahlgrundsatz der freien Wahl verstoßen, da die Ortsvorsteher ihr Amt missbrauchten, um ihre eigene Meinung zu verdeutlichen und die Aussage den Ausgang der Wahl beeinflussen könnte.

 

Der 2. Fall spielte bei uns am Nürburgring. Ein Besitzer mehrerer teurer Sportwagen bot einen der Wagen zu Testfahrten an. Die Polizei stellte fest, dass ein niederländischer Staatsangehöriger bei einer solchen Testfahrt statt den erlaubten 80km/h 172km/h gefahren war. Daraufhin wurde dem Besitzer des Autos verboten, Testfahrten anzubieten. Der Besitzer erhob Klage gegen die Entscheidung der Polizei, die Richter stimmten der Polizei jedoch zu, da es im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz heißt: "Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind Maßnahmen gegen sie zu richten." Mit seinem Angebot, einen Sportwagen für 50 Euro zu fahren, überschritt er den Punkt, an dem eine Tat zur Gefahr wird, da wohl vorauszusehen war, dass kaum jemand bei einer solchen Gelegenheit auf die Geschwindigkeitsbegrenzung achten würde.

 

Wir alle waren von dem Treffen mit Herrn Gietzen begeistert. Besonders gefallen hat uns, dass er wirklich auf unsere Fragen eingegangen ist und dass er nicht nur einen Vortrag gehalten, sondern seinen Beruf wirklich umfangreich dargestellt hat. Ein herzliches Dank gilt also sowohl Christoph Gietzen, als auch Herrn Schug, dafür, dass er uns diesen lehrreichen Vormittag ermöglicht hat.

 

(Helen Boeder | 10a) (Fotos: Melanie Brodeßer | 10a)

Please reload

bottom of page